Die im Jahr 2001 ins Leben gerufene Avifaunistische Kommission Bodensee (AKB) sammelt, beurteilt und archiviert Beobachtungen seltener Vogelarten im Bodenseegebiet. Dabei besteht eine enge Zusammenarbeit mit den entsprechenden Kommissionen der Bodensee-Anrainerstaaten zusammen (Weblinks siehe unten). Die abschliessende Beurteilung nationaler Seltenheiten erfolgt durch die drei nationalen Kommissionen. Regional aussergewöhnliche Beobachtungen werden abschliessend durch die AKB beurteilt. Die Sitzungsprotokolle der jährlich ein bis zwei Sitzungen finden sich jeweils im OAB-Rundbrief.
Die aktuelle Meldeliste der protokollpflichtigen Vogelarten (vollständige Version und gekürzte Version, in der nur die wichtigsten Arten mit einem zeitlichen Kriterium aufgelistet sind) sowie das
Protokollformular kann untenstehend heruntergeladen werden. Neben den hier aufgeführten Arten sind selbstverständlich alle Arten und Unterarten, die im Bodenseeraum noch nie nachgewiesen wurden,
mit einem ausführlichen Protokoll zu dokumentieren. Als Referenz dazu kann „Die Vögel der Schweiz“ (Maumary, Vallotton & Knaus, 2007) oder die letzte Ausgabe der Avifauna (Heine, Jacoby,
Leuzinger & Stark, Die Vögel des Bodenseegebiets, Ornithol. Jh. Bad.-Württ. 14/15, 1999) konsultiert werden.
Es gehört ebenfalls zu den Zielen der AKB, für alle Beobachtungen, die bezüglich Ort und Zeitpunkt ungewöhnlich sind, eine Dokumentation zu verlangen, selbst wenn es sich um eine relativ häufige Art handelt. Die zeitlichen Einschränkungen wurden für alle Arten (ausser Standvögel) definiert. Es handelt sich grundsätzlich um jenen Zeitraum, in der die jeweilige Art bisher nicht oder nur ausnahmsweise nachgewiesen wurde. Einzig z.B. bei Bergente, Weissbart- und Weissflügel-Seeschwalbe sind Beobachtungen in diesen Perioden nicht selten, aber die Bestimmung ist schwierig.
Die AKB ist bemüht, die Meldeliste in regelmässigen Abständen zu überprüfen und anzupassen. Auch hierbei besteht eine enge Zusammenarbeit mit den drei nationalen Kommissionen.
Bitte senden Sie alle Protokolle inkl. allfälliger Fotos, Tonbelege und Videos zeitnah und wenn möglich per E-Mail an den Koordinator der AKB: peter.knaus@vogelwarte.ch, oder Avifaunistische Kommission Bodensee (AKB), c/o Peter Knaus, Steinhofrain 20, CH-6005 Luzern, Tel. 0041 44 301 46 10, Mobile 0041 78 837 32 93. Herzlichen Dank für Ihre wertvolle Mitarbeit!
[30.12.2013] - Die Avifaunistische Kommission Bodensee (AKB) hat die Liste der protokollpflichtigen Arten erneut angepasst. Die folgenden Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2014:
Die Avifaunistische Kommission Bodensee (AKB) ist derzeit wie folgt zusammengesetzt:
Rundbrief Nr. 245 - 250 erschienen
[31.10.2024] - Die Sammelausgabe 245 bis 250 des "Ornithologischer Rundbrief" mit dem Bericht über den Frühjahr 2022 bis Sommer 2023 ist erschienen und kann als PDF-Datei im Rundbrief-Archiv heruntergeladen werden.
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